Bei einer Kontrollfahrt im Ortsgebiet am Freitag den 26.10.2018 wurden bevorzugt schmale Straßen mit unserem Löschgruppenfahrzeug abgefahren. Einerseits als Übung für unsere Maschinisten, andererseits zur Kontrolle der Fahrwege.

Dabei wurde festgestellt, dass einige parkende Fahrzeuge die Straße zu sehr verengen. Ein weiterer Punkt der auffiel, waren Sträucher und Bäume die aus den Grundstücken in den Verkehrsraum ragen und dies in Verbindung mit parkenden Fahrzeugen zu weiteren Engstellen führt. Im Ernstfall kann durch solche Engstellen wertvolle Zeit verloren gehen. Daher unsere BITTE:

Denken Sie beim Parken daran, dass ein Rettungsfahrzeug JEDERZEIT durch die entstehende Engstelle passen muss! Ebenfalls erinnern wir alle Grundstücksbesitzer, den Verkehrsraum frei von Ästen zu halten!

Tips

Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Inte­resse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzei­tig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum unge­hindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Beachten Sie das „Lichtraumprofil“ wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzun­gen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Ver­kehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht be­hindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können. WICHTIG! Hydranten und deren Hinweisschilder müssen jederzeit freigehalten werden!
Unterflurhydrant

Bei Überflurhydranten ist der Bereich um den Ansatzpunkt des Hydrantenschlüssels am Hydrantenkopf frei zugänglich zu halten (1 Meter Radius um die Hydrantenkopfmitte), bei Unterflurhydranten ist ein zylindrischer Bereich von 1 Meter Radius und 1,6 Metern Höhe, gemessen von der Mitte der Unterflurhydrantenkappe, von jedweden Hindernissen frei zu halten.

Solche Kontrollfahrten werden wir in Zukunft regelmäßig durchführen und Auffälligkeiten melden. Im Bereich Bergstraße, Gartenstraße, Am Rosenhag und Teile des Grasweiherwegs wurden bereits diverse Engstellen bemerkt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Werbung in eigener Sache:

Wir sind eine Freiwillige Feuerwehr und immer auf der Suche nach Aystetter Bürgern die uns in unserer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen. Wer Interesse hat, kann sich gerne bei uns melden. Wir würden uns sehr freuen.

Interesse?  E-Mail an kommandant@feuerwehr-aystetten.de